Die ICES und insbesondere die EIFAC beraten die Europäische Kommission jährlich. Ihre Hauptaussage blieb in den vergangenen etwa zehn Jahren gleich und bestand in der Empfehlung, alle menschlichen Einflüsse möglichst gegen Null zu reduzieren. Dieser Hinweis ist vorsorglich, da sich eine exakte Messung der Aalpopulation als äußerst schwierig erweist und die Populationsdynamik sich nicht vorhersehen lässt. Angesichts des ungewöhnlichen Lebenszyklus und der verstreuten Population liegt ein einziger panmektrischer Bestand für ganz Europa und Nordafrika vor.
Der genaue Wortlaut ist:
ICES weist darauf hin, dass – bei Anwendung der vorsorglichen Herangehensweise für den Europäischen Aal – alle anthropogenen Mortalitätsfaktoren (z.B. Freizeit- und gewerbliche Fischerei auf allen Stufen, Wasserkraft, Pumpwerke und Umweltverschmutzung), die die Erzeugung und die Rückwanderung der Blankaale beeinträchtigen, möglichst gegen Null reduziert werden sollten.
Da es keine zuverlässigen Informationen gibt, wurden die Ankunfts- oder Rekrutierungszahlen der Glasaale als Behelfsindikator für die Gesamtpopulation verwendet und im Jahr 2015 bekanntgegeben.
Es lohnt sich, sich den Bericht einmal genau anzusehen. Die aktuelle Fassung finden Sie unter diesem Link.
Der wissenschaftliche Rat der ICES wurde in den Prozess eingebunden, der zur Schaffung der Aalverordnung führte.
Ratsverordnung (EC) 1100 / 2007 vom 18. September 2007
Bestimmung von Maßnahmen zur Wiederauffüllung des Bestandes des Europäischen Aals Der Aal kann sich glücklich schätzen, den besonderen Status zu genießen, eine eigene, für die Mitgliedstaaten verpflichtende Verordnung zu haben. Die Schlüsselthemen können schnell aus den Artikeln identifiziert werden, die in der Verordnung enthalten sind.
* • Artikel 1 “ Mit dieser Verordnung werden Rahmenbedingungen festgelegt für den Schutz und die nachhaltige Nutzung des Bestands”
* • Artikel 2 behandelt die Mitgliedsstaaten, die Aal Management Pläne aufstellen (Eel Management Plans, EMPs) “Ziel jedes Aalbewirtschaftungsplans ist es, die anthropo-
gene Mortalität zu verringern und so mit hoher Wahrscheinlichkeit die Abwanderung von mindestens 40 % derjenigen Biomasse an Blankaalen ins Meer zuzulassen, die nach der bestmöglichen Schätzung ohne Beeinflussung des Bestands durch anthropogene Einflüsse ins Meer abgewandert wäre.“
* • Artikel 2 geht weiter mit der Identifizierung möglicher Maßnahmen, die in die EMP aufgenommen werden sollten
* • Reduzierung der kommerziellen Fangtätigkeit
* • Einschränkung der Sportfischerei
* • Besatzmaßnahmen
* • Strukturelle Maßnahmen zur Sicherung der Durchgängigkeit von Flüssen und zur Verbesserung ihrer Lebensräume, gekoppelt mit anderen Umweltmaßnahmen
* • Verbringung von Blankaalen aus Binnengewässern in Gewässer, aus denen sie ungehindert in die Sargassosee abwandern können
* • Maßnahmen gegen Raubtiere
* • Befristete Abschaltung von Wasserkraftwerksturbinen
* • Maßnahmen in Bezug auf Aquakultur
* • Artikel 7 Besatzmaßnahmen
* • Dort wo die Befischung von Aalen von weniger als 12 cm Länge erlaubt ist, soll der Mitgliedstaat mindestens 60 % zum Zwecke der Aufstockung des Besatzes behalten
* • Der Prozentsatz von 60 % wird bis 31. Juli 2013 erreicht
* • Um zu gewährleisten, dass 60 % der Fänge im Rahmen eines Aufstockungsprogramms verwendet werden, müssen die Mitgliedstaaten ein geeignetes Meldesystem einrichten
* • Artikel 9 Berichterstattung und Bewertung
* • Die Mitgliedstaaten erstatten der Kommission im Abstand von drei Jahren Bericht
* • Die Kommission soll geeignete Maßnahmen vorschlagen, um die Wiederauffüllung des Bestands zu bewirken, entschieden von der Mehrheit des Rates